Impressum

Anja und Jens
Wrase GbR
Veranstaltungs-Service JA!

Verleih / Vermietung von Eventmodulen, Trampolinen Hindernisbahnen, Hüpfburgen, Riesen Rutschen, Mega Soccer, Bubble Soccer, Sportmodule, Bullriding, Popcorn Maschinen, Slushy Ice

Büro und Lager
Krummenried 49
38179 Schwülper

Telefon: 05303 99 07 79
Fax: 05303 99 07 75
E-Mail: info@ja-huepfburg.de

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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung (AB) angegebenen Besteller bzw. dessen Vertreter(n) im folgenden Mieter und der Maltzahn Wrase GbR, im folgenden Vermieter genannt.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der im jeweiligen Angebot oder in der AB näher bezeichneten Geräte, ggf. mit Zubehör. Aus dem Angebot bzw. der AB sind die Zeiten für An-lieferung, Inbetriebnahme, Abbau, Aktionsort und Aktionszeit sowie die Kosten für die Aktion
ersichtlich.

Ein Weiterverleih der Hüfburg ist nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig.

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die Geräte dürfen nur für den dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen o.ä. für den Betrieb der Geräte liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Auf- / Abbau

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal ab. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrages. Der Mieter stellt eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche ausreichender Größe zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Anlieferung geräumt und mit einem Transporter mit Anhänger erreichbar ist (Durchfahrtshöhe 4m). Nicht geeignet zur Aufstellung von Luftkissen-geräten sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag. Die Verankerung erfolgt in der Regel mittels Erdnägeln. Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen, trägt der Mieter. Entsprechendes gilt für hierdurch notwendig werdende erneute Anfahrten. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung.

Die Gerätschaften müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schaden-ersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer ander-weitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reini-gungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter nachberechnet.

Bei Abholgeräten erfolgt der Transport sowie der Auf- und Abbau durch den Mieter gemäß den Vorgaben des Vermieters. Die Termine, Abhol- und Rückgabeadresse sowie die Uhrzeiten in der AB sind in jedem Fall verbindlich und strikt einzuhalten. Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Mehraufwand durch unsachgemäße Rückgabe oder Verpackung wird dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.

Beaufsichtigung der Geräte

Sofern für die Geräte Betreuungspersonal des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter, die Geräte durch geeignetes, erwachsendes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz und die Einhaltung der ausgehändigten Sicherheitsregeln.

Eine Einweisung in die Funktionsweise und die Sicherheitsregeln erhält der Mieter bei Übergabe. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

Bei Aktionen, die eine Beaufsichtigung durch Betreuungspersonal des Vermieters beinhalten, sorgt dieses für die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte und die Einhaltung der ausgehängten Sicherheitsregeln, wobei der Mieter es nach besten Kräften unterstützt. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Spiel- und Aktionsbetrieb auszuschließen.
In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält im Rahmen des üblichen kostenlos Erfrischungsgetränke sowie bei Aktionszeiten über 5 Std. pro Person einen warmen Imbiss und ½ Std. Pause.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sicherer Verwahrung / Bewachung der Gerätschaften zwischen den Aktionszeiten. Für Aktionspausen gilt entsprechendes.

Energiebedarf

Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät ein Stromanschluss, Schukosteckdose 230 V-16A mit Fehler-stromschutzeinrichtung, bis 20m Entfernung vom Aufstellort des jeweiligen Gerätes benötigt und vom Mieter bereitgestellt.

Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei.

Die Benutzung von Luftkissenspielgeräten ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer.

Schäden welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüfburg entstanden sind, sind selbstverständlich sofort nach Bekannt-werden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe der Hüpfburg. Ggf. ist der Betrieb der Hüfburg einzustellen.

Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann entbindet dies den Mietern nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.

Fehlen bei der Rückgabe sonstige Teile (Verankerungshaken, Kabel, Matten usw. ) sind
diese umgehend vom Mieter zu ersetzen.

Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (ggf. Nachricht auf Anruf-beantworter). Bei Abholgeräten sind diese dem Vermieter zur Behebung des Schadens kostenfrei anzuliefern. Sofern der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt eine Berechnung für die Behebung nach entstandenem Aufwand (s. Haftung).

Verbindlichkeit

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der AB für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Datenschutz

Die Auftragsdaten sowie die Angaben zur Person des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen.

Preise / Zahlung

Der Rechnungsbetrag muss zwei Werktage vor der Veranstaltung unserem Konto gutgeschrieben sein, bzw. unseren Mitarbeitern vor Veranstal-tungsbeginn in bar ausgehändigt werden. In Einzelfällen kann nach Absprache auch eine Überweisung innerhalb von 10 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung erfolgen.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Luftkissengeräten gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäfts-beziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlagen die entsprechenden Prunkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers. Als Erfüllungsort gilt D-38179 Schwülper, als Gerichtsstand D-38518 Gifhorn als vereinbart. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

Stand November 2003

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